Grundfreibetrag: Änderung 2017

Wussten Sie, dass…

zum 01.01.2017 der Grundfreibetrag auf 8.820 € angehoben wurde? Zum 01.01.2018 erfolgt noch mal eine Erhöhung auf dann 9.000 €.

Beträgt Ihr Einkommen nach Abzug von Sonderausgaben (z.B. Versicherungen), außergewöhnlichen Belastungen (z.B. selbst getragene Krankheitskosten) und weitere zu berücksichtigende Aufwendungen weniger als 8.820 € (ab 2018 weniger als 9.000 €) fällt keine Einkommensteuer an. Sie können sich von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung befreien lassen.

Auch der Kinderfreibetrag und das Kindergeld wurden erhöht.

Weitere Folgeanpassungen wurden z.B. bei Unterhaltshöchstbeträge vorgenommen.

Ich berate Sie gerne! > Kontakt aufnehmen