Wussten Sie, dass…
zum 01.01.2017 der Grundfreibetrag auf 8.820 € angehoben wurde? Zum 01.01.2018 erfolgt noch mal eine Erhöhung auf dann 9.000 €.
Beträgt Ihr Einkommen nach Abzug von Sonderausgaben (z.B. Versicherungen), außergewöhnlichen Belastungen (z.B. selbst getragene Krankheitskosten) und weitere zu berücksichtigende Aufwendungen weniger als 8.820 € (ab 2018 weniger als 9.000 €) fällt keine Einkommensteuer an. Sie können sich von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung befreien lassen.
Auch der Kinderfreibetrag und das Kindergeld wurden erhöht.
Weitere Folgeanpassungen wurden z.B. bei Unterhaltshöchstbeträge vorgenommen.
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