… denn einige Finanzverwaltungen fordern ihre Prüfer auf, sich Fake-Profile in sozialen Netzwerken anzulegen und somit Informationen zu „erschleichen“, die sonst nur für Ihre Freunde und Kollegen sichtbar sind. Die mit einem Fake-Profil erfolgreiche Kontaktaufnahme stellt in der Regel keinen Eingriff in Ihre Grundrechte dar.
Mein Tipp: Hinterfragen Sie Kontaktanfragen – warum möchte eine Person Sie als Kontakt hinzufügen?