Handeln Sie mit Waren auf Internet-Marktplätzen? Dann wird vermutlich der Betreiber des Internet-Marktplatzes in Kürze auf Sie zu kommen und eine Bescheinigung von Ihnen bzw. Ihrem Finanzamt fordern. Die Bescheinigung dient als Nachweis, dass Sie als Unternehmer beim Finanzamt geführt werden. Auch als Kleinunternehmer sind Sie beim Finanzamt steuerlich erfasst.
Hintergrund ist die Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet. Die Aufzeichnungspflichten des Marktplatzbetreibers haben sich verschärft.
Mein Tipp: Beantragen Sie frühzeitig die Bescheinigung bei Ihrem Finanzamt.