Wussten Sie, dass…
… ab 01.01.2017 alle elektronischen Kassen die Journaldaten speichern können müssen. Ist Ihrer Kasse schon zukunftsfähig?
Doch das allein genügt nicht aus: Führen Sie ein Zählprotokoll? Ja, das ist gut. Diese Zählbelege sind sogenannte Urbelege und unbedingt aufzubewahren. Und denke Sie auch an die vermeidlichen Kleinigkeiten: Stimmen Datum und Uhrzeit? Ist die Nummerierung der Z-Bons laufend? Erstellen Sie jeden Tag die Kassenabrechnung und scheuen Sie nicht davor Differenzbeträge zwischen Zählbestand und Z-Bons auszuweisen. Das ist normal.
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