Die Grundsteuer wurde reformiert. Daher sind auf den 01.01.2022 alle Grundstücke neu zu bewerten. Alle Grundstückseigentümer sind daher gefordert bis voraussichtlich Ende Oktober 2022 digital eine Erklärung beim Finanzamt einzureichen.
Die Grundsteuer wurde reformiert. Daher sind auf den 01.01.2022 alle Grundstücke neu zu bewerten. Alle Grundstückseigentümer sind daher gefordert bis voraussichtlich Ende Oktober 2022 digital eine Erklärung beim Finanzamt einzureichen.