Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft oder Pflegen die Geschäftsbeziehungen.
Um als Unternehmer die Geschenke jedoch auch als Betriebsausgaben geltend machen zu können, sind ein paar gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Vorweg: der Grund des Geschenks muss betrieblich sein. Privat veranlasste Geschenke werden steuerlich nicht berücksichtigt.
Wer wird beschenkt – Geschäftsfreund oder Mitarbeiter?
Was wird verschenkt – ein individuelles Geschenk oder sogenannte Streu-Werbeartikel?