Wussten Sie, dass…
Sie als Betreiber eines YouTube-Kanals im umsatzsteuerlichen Sinne als Unternehmer gelten, wenn Sie die Option „Monetarisierung“ wählen.
Durch das Einblenden von Videos erzielen Sie Einnahmen. Dies hat auch Auswirkung auf weitere Steuerarten.
Ich berate Sie gerne! > Kontakt aufnehmen