Ferienzeit = Kinderbetreuungszeit

Wussten Sie, dass…

Sie auch die Ferienbetreuung Ihrer Kinder als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen können? Bewahren Sie die Rechnungen auf und überweisen Sie die Ferienbetreuung. Der Höchstbetrag liegt bei 4.000,00 € pro Kind, bis zu einem Alter von 14 Jahren.

Beachten Sie, dass es Einschränkungen gibt, welche Aufwendung Sie im Einzelnen geltend machen können.

Ich berate Sie gerne! > Kontakt aufnehmen