Seit dem 01.07.2017 gelten für Altersrentner neue Hinzuverdienstregelungen. Jetzt wird das Einkommen, welches einen Freibetrag von jährlich 6300 € übersteigt, zu 40 % auf Ihre Rente angerechnet und kürzt diese. Wenn ihr Einkommen den neuen Hinzuverdienstdeckel übersteigt, wird das Einkommen in voller Höhe auf Ihre Rente angerechnet. Der Hinzuverdienstdeckel ist eine zu berechnende Größe, die sich aus einer jährlich ändernden Rechengröße in der Sozialversicherung und Ihren Entgeltpunkten in den letzten 15 Jahren ergibt.
Sie haben die Möglichkeit von sich aus eine Teilrente zu wählen, um der Anrechnung vorzubeugen und Rückforderungen zu vermeiden. Den Anteil der Rente, den Sie beziehen möchten, können Sie selbst bestimmen. In bestimmten Konstellationen macht dieses Sinn, damit von Dritten gegebenenfalls noch Beiträge für Sie gezahlt werden und diese Ihre Rente erhöhen.
Fragen zu diesem Thema können von dem Rentenberater Manuel Niedernhöfer beantwortet werden. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.rentenberatung-niedernhoefer.de >
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