Beschäftigung von Flüchtlingen

Die große Flüchtlingswelle liegt nun schon eine Weile zurück. Die Integration ist (noch) ein langer Weg. Wenn Sie als Chef einen Deutschkurs für Flüchtlinge oder andere Mitarbeiter, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, bezahlen, handelt es sich in der Regel nicht um Arbeitslohn. Fortbildungskosten sind Bildungsmaßnahmen, welche dem ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers zuzuordnen sind.

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