Steuerrechtliche Änderungen zum Jahreswechsel

Wie jedes Jahr treten zum 01.01. gesetzliche Änderungen in Kraft, darunter sind auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Änderungen. Beispielhaft sind die Anhebung des Grundfreibetrags und der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu nennen. Erfreulich ist die Senkung des Rentenbeitragssatzes – allerdings nur um 0,1 %. Eine Änderung, die in vielen Einzelfällen günstig ist, ist die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf nun 800,00 €.

Ob und wie sich die Änderung bei Ihnen persönlich auswirken, dazu berate ich Sie gern.

Zunächst wünsche ich Ihnen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2018!
Ich berate Sie gerne! > Kontakt aufnehmen