Wie jedes Jahr treten zum 01.01. gesetzliche Änderungen in Kraft, darunter sind auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Änderungen. Beispielhaft sind die Anhebung des Grundfreibetrags und der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu nennen. Erfreulich ist die Senkung des Rentenbeitragssatzes – allerdings nur um 0,1 %. Eine Änderung, die in vielen Einzelfällen günstig ist, ist die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf nun 800,00 €.
Ob und wie sich die Änderung bei Ihnen persönlich auswirken, dazu berate ich Sie gern.
Zunächst wünsche ich Ihnen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2018!
Ich berate Sie gerne! > Kontakt aufnehmen