Vorsicht ist geboten, wenn die Bausparkassen die zuteilungsreifen Bausparverträge von sich aus kündigen.
In der Regel bieten Ihnen die Bausparkasse eine Vergleichszahlung an. Oftmals sind diese Vergleichszahlungen steuerpflichtige Entschädigungen und daher bei der Einkommensteuererklärung mit anzugeben.
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