E-Bikes und andere Elektrofahrzeuge

Was ist zu beachten, wenn der Arbeitnehmer sein E-Bike oder Elektro/Hybridelektrofahrzeug während der Arbeitszeit beim Arbeitgeber auflädt?
Stellt der Arbeitgeber dies in Rechnung? Vermutlich nicht. Somit liegt zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn ein geldwerter Vorteil vor.

Für Elektro/Hybridelektrofahrzeuge eine gute Nachricht: der Vorteil ist steuerfrei!
Für E-Bike-Fahrer grundsätzlich nicht.

Doch kein Grundsatz ohne Gestaltungsspielraum.

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