Was ist zu beachten, wenn der Arbeitnehmer sein E-Bike oder Elektro/Hybridelektrofahrzeug während der Arbeitszeit beim Arbeitgeber auflädt?
Stellt der Arbeitgeber dies in Rechnung? Vermutlich nicht. Somit liegt zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn ein geldwerter Vorteil vor.
Für Elektro/Hybridelektrofahrzeuge eine gute Nachricht: der Vorteil ist steuerfrei!
Für E-Bike-Fahrer grundsätzlich nicht.
Doch kein Grundsatz ohne Gestaltungsspielraum.