Nicht versäumen: Ab dem 01.01.2017 besteht die Rauchmelder–Pflicht

Wussten Sie, dass…

ab dem 01.01.2017 in allen Wohnungen die Flure, Wohn- und Schlafräume mit Rauchmelder ausgestattet sein müssen.
Als Vermieter müssen Sie die Rauchmelder installieren (lassen). Als Mieter sind Sie für die Wartung und den Austausch der Batterien zuständig. Die Kosten hierfür können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben.

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